Sollten Sie also eine solche Immobilie besitzen, so nehmen Sie bitte per Telefon oder Email Kontakt mit uns auf, wir können Ihnen dann ein individuelles Angebot erstellen. In der Regel sollten Leistungen bei Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel versichert sein. Melden sie sich, wenn sie Informationen benötigen.

Wann ist bei der Wohngebäudeversicherung der Leerstand noch keine Gefahrenerhöhung?

Eine Gefahrerhöhung wird nicht angenommen, wenn das versicherte Objekt für maximal 120 Tage ungenutzt bleibt und die vereinbarten Sicherheitsvorschriften bzw. Obliegenheiten eingehalten werden. Diese Regelung trifft jedoch nicht auf Gebäude zu, die bereits bei der Antragstellung hauptsächlich unbewohnt sind, wie beispielsweise Ferien- oder Wochenendhäuser. In solchen Fällen muss dies im Versicherungsschein entsprechend vermerkt sein.

Was ist eine Leerstandsfrist?

Viele Versicherungsgesellschaften definieren sogenannte Leerstandsfristen in ihren Verträgen, die üblicherweise zwei bis drei Monate betragen. Während dieser Zeit bleibt der Versicherungsschutz zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen bestehen und deckt Abwesenheitsperioden ab, wie sie zum Beispiel durch längere Urlaube oder berufliche Aufenthalte im Ausland entstehen können.

Wenn jedoch ein Gebäude für einen längeren Zeitraum dauerhaft unbewohnt bleibt, erkennen Versicherer dies oft als erhöhte Risikosituation an, was zu einer Erhöhung der Versicherungsprämie führen oder sogar einen Kündigungsgrund darstellen kann. Dies tritt beispielsweise ein, wenn die Eigentümer in ein Pflegeheim umziehen und das Wohngebäude nicht anderweitig vermietet oder verkauft wird.

In solchen Fällen bieten viele Versicherer neue Verträge mit angepasstem, meist reduziertem Versicherungsschutz an. Vor dem Abschluss einer solchen neuen Wohngebäudeversicherung sollte jedoch sorgfältig geprüft werden, ob tatsächlich eine erhöhte Gefahrenlage besteht.

Hat die Wohngebäudeversicherung bei Leerstand ein Sonderkündigungsrecht?

Nimmt der Versicherungsnehmer (Abkürzung VN) nach Abgabe seiner Vertragserklärung ohne vorherige Zustimmung des Versicherers eine Gefahrerhöhung vor oder gestattet deren Vornahme durch einen Dritten kann der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen.

Dasselbe gilt, wenn der VN seine Verpflichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Das Nichtvorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hat der VN zu beweisen. Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, kann der Versicherer unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.

Meldet der VN dem Versicherer eine Gefahrerhöhung nachträglich, die er ohne vorherige Zustimmung des Versicherers vorgenommen oder gestattet hat, so kann der Versicherer den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.

Eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe seiner Vertragserklärung unabhängig von seinem Willen eintritt, muss der VN dem Versicherer unverzüglich anzeigen, nachdem er von ihr Kenntnis erlangt hat. Auch in diesem Fall kann der Versicherer den Vertrag unter Einhaltung einer
Frist von einem Monat kündigen. Sie müssen Ihre Gebäudeversicherung bei Leerstand dringend benachrichtigen.

Darf die Versicherung bei einem Leerstand die Beiträge erhöhen?

Anstelle einer Kündigung kann der Versicherer nach Eintritt einer Gefahrerhöhung eine gemäß seinen Geschäftsprinzipien angepasste, erhöhte Prämie fordern oder den Schutz für das erhöhte Risiko ausschließen. Sollte sich die Prämie infolge der erhöhten Gefahr um mehr als 10 Prozent erhöhen oder der Versicherer den Schutz für das erhöhte Risiko ausschließen, hat der VN das Recht, den Vertrag innerhalb eines Monats nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung vom Versicherer ohne Beachtung einer Frist zu kündigen. In der Mitteilung muss der Versicherer den Versicherungsnehmer ausdrücklich auf dieses Kündigungsrecht hinweisen.

Wo kann ich ein leerstehendes Haus versichern?

Eine Wohngebäudeversicherung bei einem Leerstand zu finden, gleicht in vielen Fällen wie die Suche nach der Nadel im Heuhaufen. Wir arbeiten bei diesem Thema mit einem Spezial-Versicherer zusammen. Hier erfolgen keine standartisierte Angebote, sondern es gibt eine Aufnahme des persönliches Risikos und ein darauf abgestimmtes Angebot.

Sie bekommen von uns einen Fragebogen, den Sie bitte ausgefüllt zurückgeben. Bei Fragen stehen wir zur Verfügung. Es gehört zu unserem unverbindlichen Service.

Natürlich muss ein leerstehendes Gebäude nicht zwingend versichert werden. Es ist Ihr Eigentum und es ist Ihre Entscheidung, ob Sie es schützen wollen oder auch nicht. Es spricht aber eigentlich kein Grund dafür, Ihr Gebäude ohne Versicherungsschutz zu lassen. Dafür ist es einfach zu wertvoll. Zu der Gebäudeversicherung sollten Sie ebenfalls eine Grundbesitzerhaftpflicht berechnen und abschließen. Schließlich gehen viele Gefahren und Risiken von einem unbewohnten Gebäude aus.

Was für Gründe könnten zu einem Leerstand bei einer Immobilie führen?

1. Wirtschaftliche Faktoren: In wirtschaftlich schwachen Regionen, wo Arbeitsplätze und Einwohnerzahl abnehmen, können Häuser leer stehen, weil die Nachfrage nach Wohnraum gering ist.

2. Spekulation: Investoren oder Eigentümer halten Immobilien möglicherweise leer in der Hoffnung, dass die Preise steigen, um sie später mit Gewinn zu verkaufen.

3. Erbschaftsangelegenheiten: Ungeklärte Erbschaftsfragen oder rechtliche Streitigkeiten können dazu führen, dass Häuser über längere Zeiträume ungenutzt bleiben.

4. Hohe Renovierungskosten: Manche Immobilien sind in einem derart schlechten Zustand, dass die Kosten für die Renovierung oder Sanierung sehr hoch sind, was potenzielle Käufer oder Mieter abschreckt.

5. Stadtplanung und -entwicklung: Manchmal stehen Häuser in Gebieten, die für größere Entwicklungsprojekte vorgesehen sind, leer, während die Planung oder Genehmigung von Projekten noch aussteht.

6. Saisonbedingte Nutzung: Einige Immobilien werden nur saisonal genutzt, wie z.B. Ferienhäuser, und stehen außerhalb der Saison leer.

7. Rechtliche oder administrative Hindernisse: Komplexe rechtliche oder administrative Prozesse, wie z.B. lange Wartezeiten auf Baugenehmigungen oder andere regulatorische Anforderungen, können ebenfalls dazu führen, dass Gebäude ungenutzt bleiben.

Weitere Gründe für einen Leerstand können sein:

  • Langzeiturlaub
  • Mieterwechsel
  • Nutzung als Zweitwohnsitz
  • Nutzung als Ferienhaus
  • anstehender Verkauf
  • Insolvenz eines Betriebes

Welche Schäden können bei einem leerstehenden Haus entstehen?

Die mangelnde Überwachung von leerstehenden Immobilien führt zu verschiedenen Risiken. Beispielsweise können im Winter ungeheizte Wasserleitungen gefrieren und dadurch platzen. Diese Schäden werden oft erst spät bemerkt, da die Gebäude unbewohnt sind, was das Risiko von Folgeschäden erhöht. Zudem sind leerstehende Immobilien bei Sturm oft stärker gefährdet als bewohnte Gebäude. Ursache sind oft kleine, unbemerkte Schwachstellen wie lose Dachziegel, nicht fest verriegelte Fenster und durch Trockenheit geschwächte Bäume, die dem Sturm ermöglichen, größere Schäden an der Bausubstanz zu verursachen. Die Nichtnutzung der Objekte begünstigt somit die Entstehung von Schäden.

Hier sind einige typische Probleme, die auftreten können:

1. Vandalismus: Unbewohnte Häuser ziehen oft Vandalen an, die Fenster einschlagen, Türen beschädigen oder Graffiti hinterlassen können.

2. Einbruch und Diebstahl: Wertvolle Materialien wie Kupferrohre, Metalle und andere Baumaterialien können gestohlen werden. Auch Einbrüche in der Suche nach einem Unterschlupf sind möglich.

3. Verfall der Bausubstanz: Ohne regelmäßige Pflege können Dächer undicht werden, was zu Wasserschäden im Inneren führt. Feuchtigkeit kann auch zu Schimmelbildung und Fäulnis von Holzstrukturen führen.

4. Schädlingsbefall: Leerstehende Häuser sind anfällig für Schädlingsbefälle, einschließlich Termiten, Ratten, Mäusen und Insekten, die die Struktur weiter beschädigen können.

5. Wetterbedingte Schäden: Ohne regelmäßige Wartung können extreme Wetterbedingungen wie Stürme, Frost und Hitze das Gebäude beschädigen. Gefrorene Leitungen können platzen und umfangreiche Wasserschäden verursachen.

6. Rechtliche Risiken: Eigentümer können für Unfälle oder Verletzungen auf dem Grundstück haftbar gemacht werden, insbesondere wenn das Gebäude nicht sicher ist und jemandem Schaden zufügt.

7. Wertverlust der Immobilie: Langfristiger Leerstand kann den Wert einer Immobilie erheblich mindern, da potenzielle Käufer oder Mieter durch den Zustand des Gebäudes abgeschreckt werden könnten.

Um diese Schäden zu minimieren, ist es wichtig, dass Eigentümer leerstehende Gebäude regelmäßig überprüfen und warten, um sicherzustellen, dass sie sicher und in einem angemessenen Zustand erhalten bleiben.

Wie kann man die Risiken bei einem leerstehenden Gebäude minimieren?

Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, die versicherten Sachen, insbesondere wasserführende Anlagen und Einrichtungen und die mitversicherten Anlagen der erneuerbaren Energien, Dächer und außen angebrachte Sachen stets in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und
Mängel oder Schäden unverzüglich beseitigen zu lassen.

Dazu gehört, nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile zu jeder Jahreszeit genügend häufig zu kontrollieren und dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten. Insbesondere in der kalten Jahreszeit sind alle Gebäude und Gebäudeteile zu beheizen und dies genügend häufig zu kontrollieren oder dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.

Zur Vermeidung von Überschwemmungs- bzw. Rückstauschäden müssen Abflussleitungen auf dem Versicherungsgrundstück freigehalten werden, sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt.

Wie mache ich ein leerstehendes Haus winterfest?

Eine leerstehende Immobilie winterfest zu machen, ist wichtig, um Schäden durch Kälte, Feuchtigkeit und andere winterliche Bedingungen zu vermeiden. Hier sind einige Schritte, die Sie ergreifen können, um Ihre Immobilie für den Winter vorzubereiten:

1. Heizungssystem prüfen und einstellen: Stellen Sie sicher, dass das Heizungssystem funktionsfähig ist. Es kann sinnvoll sein, die Heizung auf einer niedrigen Stufe (ca. 10-15 Grad Celsius) laufen zu lassen, um das Einfrieren von Rohren zu verhindern.

2. Wasserleitungen sichern: Entleeren Sie alle Wasserleitungen, um zu verhindern, dass Wasser in den Rohren gefriert und diese platzen. Schalten Sie die Hauptwasserzufuhr ab und lassen Sie die Leitungen ab, besonders wenn keine Heizung genutzt wird.

3. Dämmung überprüfen: Überprüfen Sie die Isolierung des Daches, der Wände und besonders der Rohre. Eine gute Isolierung kann helfen, Wärmeverlust zu minimieren und die Effizienz der Heizung zu verbessern.

4. Dach und Regenrinnen inspizieren: Überprüfen Sie das Dach auf beschädigte oder fehlende Ziegel und stellen Sie sicher, dass die Regenrinnen frei von Laub und Schutt sind, um Wasserschäden zu vermeiden.

5. Fenster und Türen abdichten: Überprüfen Sie alle Fenster und Türen auf Zugluft und dichten Sie diese ab, um Wärmeverluste zu vermeiden. Verwenden Sie Dichtungsstreifen oder Schaumstoffisolierungen.

6. Schädlingsschutz: Überprüfen Sie auf Löcher oder Risse in der Außenhülle und versiegeln Sie diese, um zu verhindern, dass Schädlinge ins Wohngebäude gelangen.

7. Sicherheitsmaßnahmen: Stellen Sie sicher, dass alle Schlösser funktionieren. Installieren Sie eventuell eine Alarmanlage oder Bewegungsmelder.

8. Lüftung sicherstellen: Gute Belüftung kann helfen, Feuchtigkeitsansammlungen und damit verbundene Schimmelbildung zu verhindern. Öffnen Sie gelegentlich die Fenster, um für Durchzug zu sorgen, oder installieren Sie Zeitschaltuhren für automatische Lüftungssysteme.

9. Wohngebäude regelmäßig überprüfen: Auch wenn das Gebäude leer steht, ist es wichtig, regelmäßige Kontrollen durchzuführen, um sicherzustellen, dass alles in Ordnung ist und keine neuen Probleme entstanden sind.

Diese Maßnahmen helfen dabei, Ihr leerstehendes Wohngebäude über den Winter hinweg in gutem Zustand zu halten und größere Schäden zu vermeiden.

Zahlt die Gebäudeversicherung bei Leerstand bei einem Schaden?

Hier müssen 3 Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Dem Versicherer ist der Leerstand bekannt und vermerkt
  2. Der Versicherungsnehmer hat die Obliegenheiten nicht verletzt und ist seinen vertraglichen Pflichten nachgekommen
  3. Der Schaden ist fristgemäß gemeldet und besteht Versicherungsschutz für den Schadensfall

Gibt es Pflichten, die Kunden bei Leerstand ihres Hauses hinsichtlich ihrer
Wohngebäudeversicherung erfüllen müssen?

Die Pflichten sind unterschiedlich bei den einzelnen Wohngebäiudeversicherungen in den Bedingungen geregelt. Diese Pflichten können beispielsweise sein:

  • regelmässige Kontrollen und Begehungen des leerstehenden Hauses
  • Absperrung und Entleerung wasserführender Anlagen und Einrichtungen
  • Absperrung des Hauptwasserhahns
  • Im Winter muss beheizt werden

Diese vertraglichen Pflichten müssen zwingend eingehalten werden, ansonsten kann es bei Schäden zu einer Leistungskürzung, schlimmstenfalls einer Ablehnung des Schadens kommen.

Was passiert in einem Schadenfall, wenn der Kunde die Obliegenheiten verletzt hat?

Wenn der Versicherungsnehmer (Abkürzung VN) eine ihm obliegende Pflicht vor Eintritt eines Versicherungsfalles vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, ist der Versicherer berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist innerhalb eines Monats nach Kenntniserlangung von der Pflichtverletzung zu kündigen. Ein Kündigungsrecht besteht jedoch nicht, wenn der VN nachweisen kann, dass er die Pflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat.

Bei vorsätzlicher Verletzung einer Pflicht durch den VN ist der Versicherer von der Leistungspflicht befreit.

Bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung darf der Versicherer seine Leistung in einem Maß kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht. Es liegt am VN zu beweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

In Fällen, in denen die Pflichtverletzung nicht arglistig war, bleibt der Versicherer zur Leistung verpflichtet, sofern der VN nachweisen kann, dass die Pflichtverletzung weder ursächlich für den Eintritt noch für die Feststellung des Versicherungsfalles, noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers war.

Wenn der VN nach Eintritt des Versicherungsfalles eine bestehende Auskunfts- oder Aufklärungspflicht verletzt, ist der Versicherer nur dann von seiner Leistungspflicht befreit, wenn er den VN in Textform ausdrücklich auf die möglichen Rechtsfolgen dieser Pflichtverletzung hingewiesen hat.

In den Versicherungsbedingungen ist festgelegt, dass der VN nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile genügend häufig zu kontrollieren und dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten hat.

Unter einer Kontrolle ist die Überwachung des Gebäudeinneren zu verstehen. Laut eines Gerichtsurteils ist die äußere Inaugenscheinnahmen keine genügende Kontrolle. In Zeiten von Dauerfrost wird eine Kontrollpflicht konstituiert, die eine Kontrolle des Inneren alle zwei bis drei Tage erfordert. Ein Unterlassen der Kontrollen durch den VN während der Frostperiode ist grob fahrlässig

Im Falle der Leistungskürzung aufgrund einer Obliegenheitsverletzung ist es dem Versicherten möglich den „Kausalitätsgegenbeweis“ zu erbringen. Der Versicherte kann beweisen, dass ihn kein oder ein geringerer Grad an Verschulden trifft. Bezugspunkt des Verschuldens ist dabei die Verletzung der Sicherheitsvorschrift, nicht dagegen die Herbeiführung des Versicherungsfalls.

Bei einem leerstehenden Gebäude, in dem es zu einem Leitungswasserschaden gekommen ist, ist es dem Versicherten aber praktisch unmöglich, zu beweisen, daß der Schaden nicht eingetreten wäre, wenn er die vertragliche Sicherheitsvorschrift beachtet hätte.

Im Einzelfall können trotz Beachtung der Kontrollpflichten Schäden eintreten, in diesem Fall wäre der Versicherer nicht zur Kürzung berechtigt. Melden Sie unbedingt alles rechtzeitig.

FAQ – Leerstehende Häuser

Wie oft muss ein leerstehendes Haus kontrolliert werden?

Aus persönlichen Gründen sollte man zumindest einmal die Woche das leerstehende Wohngebäude kontrollieren und prüfen, ob alles noch in Ordnung ist. Bei der Wohngebäudeversicherung wird der Leerstand ein wenig genauer genommen. Hier finden Sie in den Versicherungsbedingungen, wieviel mal in der Woche oder Monat sie eine Kontrolle des Gebäudes durchführen müssen. Das kann von einmal in der Woche bis zu zweimal im Monat sein. Hier sollten Sie Ihre Versicherung fragen, wenn sie sich nicht sicher sind.

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