Da die Wohngebäudeversicherungen in den letzten Jahren immer teurer geworden sind, kommt heutzutage kein Hausbesitzer mehr um einen Vergleich der Anbieter vorbei. Aus diesem Grund finden Sie bei uns einen Wohngebäudeversicherung Vergleich, mit dem Sie bei einer unzumutbaren Beitragserhöhung zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Sie sparen beim Abschluss bares Geld und bekommen dazu hervorragende Leistungen.

Was ist alles in der Wohngebäudeversicherung versichert?

Die verbundene Wohngebäudeversicherung fasst mehrere Gefahren und Risiken in einem Versicherungsschutz zusammen. Damit kann man sein Haus gegen eine Vielzahl von Schäden versichern. Vielen Risiken lassen sich jedoch einzeln mit einer Feuerversicherung, Leitungswasserversicherung, Sturmversicherung und Elementarschadenversicherung absichern. Hier muss beim Wohngebäudeversicherung Rechner einfach nur das jeweils gewünschte Risiko eingestellt werden.

Versicherte Gefahren in der Wohngebäudeversicherung

Brand, Blitzschlag und Explosion

Die in der Wohngebäudeversicherung versicherten Gefahren Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung sind nahezu identisch mit der Hausratversicherung.

Feuer

Ein Brand ist nach den Versicherungsbedingungen ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.

Der Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf das Haus. Schäden durch eine Überspannung an elektrischen Geräten sind nur abgesichert, wenn an Grundstückssachen, auf dem der Versicherungsort liegt, durch einen Blitzschlag Schäden anderer Art entstanden sind.

Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung. Abgesichert ist ebenfalls der Schadensfall durch Luftfahrzeuge, Raumfahrzeuge und Raketen.

Leitungswasser

Beim Umfang der Leitungswasserversicherung unterscheiden Versicherer zwischen Bruchschäden und Nässeschäden. Es können Bruchschäden innerhalb und außerhalb des Hauses abgesichert werden. Abgesichert sind Bruchschäden an Rohren durch Frost und sonstigen Ursachen.

Leitungswasser

Bruchschäden außerhalb von Gebäuden können versichert werden. Sind diese Ableitungsrohre und Zuleitungsrohre aber älter als 20 Jahre kann es von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich gehandhabt werden. Viele Versicherungen fordern hier eine Dichtigkeitsprüfung. Da diese nicht günstig ist, sollte man bei einem Wohngebäudeversicherung Vergleich vor allem auf die Anbieter schauen, die diese Prüfung nicht voraussetzen.

Gerade bei Ableitungsrohren-und Zuleitungsrohren auf dem Grundstück bei älteren Gebäuden muss man somit aufpassen, dass ein Versicherungsschutz im Vertrag gegeben ist. Unsere Experten bieten Ihnen hier Hilfe an. Diese Hilfe ist unverbindlich und kostenlos. Melden Sie sich einfach per E-Mail oder Telefon und wir besprechen mit Ihnen in einer unverbindlichen Beratung, welche Tarife für Sie in Frage kommen.

Kontakt:

Honoro Finanz- und Versicherungsmakler UG (haftungsbeschränkt)
Weinbergstrasse 53

63683 Ortenberg

Telefon: 06046 – 94 09 60

Sturm und Hagel

Laut den Versicherungsbedingungen ist ein Sturm eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort. Das entspricht mindestens einer Windgeschwindigkeit von 62 km/Stunde. Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.

Sturm

Der Versicherer zahlt unter anderem eine Entschädigung von versicherten Sachen , die zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels auf versicherte Sachen oder auf Gebäude in denen sich versicherte Sachen befinden.

Elementar
In den letzten Jahren häufen sich Elementarschäden. In der Politik spricht man schon von einer kommenden Elementarschaden-Haftpflichtversicherung.

Mit einer eingeschlossenen Elementarversicherung lassen sich Schäden durch Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Hochwasser, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch absichern.

Starkregen

Beispiele von Schäden in der Gebäudeversicherung

Schäden durch Feuer

Herr Müller besitzt ein Einfamilienhaus in einer ruhigen Vorstadt. Eines Tages, während er in der Küche kochte, wurde er durch einen Anruf abgelenkt und vergaß, den Herd auszuschalten. Ein Topf mit Öl fing Feuer und die Flammen griffen schnell auf die Küchenschränke über. Herr Müller versuchte, das Feuer mit einem Handtuch zu löschen, aber es breitete sich weiter aus. Er rief die Feuerwehr, die das Feuer schließlich löschte.

Leitungswasserschäden

Frau Schmidt lebt in einer Altbauwohnung im dritten Stock. Eines Morgens bemerkte sie, dass Wasser von der Decke im Badezimmer tropfte. Sie rief sofort einen Klempner an, der feststellte, dass ein Rohr in der Wand undicht war und das Wasser sich seinen Weg durch die Decke bahnte.

Das ausgetretene Wasser beschädigte nicht nur die Decke im Badezimmer, sondern auch den darunter liegenden Holzboden und einige Wände. Zudem drang Wasser in die darunter liegende Wohnung und verursachte dort ebenfalls Schäden an Decke und Wänden.

Sturm- und Hagelschäden

Herr Fischer besitzt ein freistehendes Haus am Rande einer Kleinstadt. Eines Abends zog ein heftiger Sturm auf. Starke Windböen fegten durch die Region und entwurzelten mehrere Bäume.

Hagel

Einer dieser Bäume stürzte direkt auf Herrn Fischers Haus und beschädigte das Dach erheblich. Ziegel wurden heruntergerissen und ein Teil der Dachkonstruktion wurde eingedrückt. Durch die entstandene Öffnung drang Regenwasser ins Innere des Hauses und verursachte weitere Schäden.

Elementarschäden

Frau Schmidt besitzt ein Haus, das an einem Hang gelegen ist. Nach mehreren Tagen heftigen Regenfalls wurde der Boden um ihr Haus herum stark aufgeweicht. Eines Nachts hörte Frau Schmidt laute Geräusche und spürte, wie das Haus erschüttert wurde. Am nächsten Morgen stellte sie fest, dass ein Erdrutsch einen Teil ihres Gartens und die Terrasse mitgerissen hatte. Der Erdboden hatte nachgegeben und große Mengen Erde, Steine und Schlamm hatten sich gegen die untere Etage ihres Hauses geschoben, wodurch Fenster zerbrochen und Wände beschädigt wurden.

Wann zahlt die Wohngebäudeversicherung nicht?

In den Versicherungsbedingungen sind Schäden durch Krieg, innere Unruhen oder Kernenergie beim Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dasselbe gilt für Schäden durch Vorsatz. Das bedeutet, dass Schäden die mit Absicht vom Versicherungsnehmer herbeigeführt werden, nicht versichert sind.

Genauer muss man auch bei Schäden hinschauen, die durch eine grobe Fahrlässigkeit entstehen. Hier gibt es bei den Tarifen große Unterschiede. Nicht jeder Tarif übernimmt einen Schaden, der durch eine grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde.

Wir helfen Ihnen gerne bei der Suche nach einem Tarif, der grob fahrlässig verursachte Schäden bis zum Versicherungswert übernimmt. Die finanziellen Folgen, ohne diese besondere Klausel, kann Hausbesitzer mit Leichtigkeit ruinieren.

Welche Kosten sind in der Wohngebäudeversicherung versichert?

Tritt ein Versicherungsfall ein, so werden vom Versicherer neben dem eigentlichen Schadenswert auch weitere Kosten erstattet.

Aufräumungskosten und Abbruchkosten

Hier werden die notwendigen Kosten für das Aufräumen und den Abbruch von versicherten Sachen von der Versicherung gezahlt. Dazu gehört das Abfahren zur nächsten Ablagerungsstelle und für die Ablagerung oder Vernichtung.

Beispiel: Nachdem eine Garage abgebrannt ist, muss die Garage abgerissen werden und die Garagenbestandteile müssen auf den nächsten Recyclinghof gefahren und abgeladen werden.

Bewegungskosten und Schutzkosten

Hier handelt es sich um Kosten, die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von versicherten Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen. Bewegungskosten und Schutzkosten sind insbesondere Aufwendungen für die Demontage oder Remontage von Maschinen oder anderen Gegenständen, für Durchbruch, Abriss oder Wiederaufbau von Gebäudeteilen oder für das Erweitern von Öffnungen.

Beispiel: Ein Zuleitungsrohr bricht innerhalb der Hauswand. Damit der Installateur an das Rohr kommt, muss die Einbauküche abgebaut, an einem anderen Ort gelagert und Tage später wieder aufgestellt werden.

Versicherte Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen

Hier handelt es sich um Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die versicherte und vom Schaden betroffene Sache aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften die zwischen Errichtung beziehungsweise letztmaliger genehmigungspflichtiger Baumaßnahme am betroffenen Gebäudeteil und dem Versicherungsfall in Kraft getreten sind nicht in derselben Art und Güte wiederhergestellt oder wiederbeschafft werden darf. Mehr über diese Aufwendungen erfahren Sie in den Versicherungsbedingungen.

Es gibt je nach Versicherer weitere Kosten, die laut Versicherungsbedingungen übernommen werden. Dazu gehören beispielsweise Sachverständigenkosten, Feuerlöschkosten, Isolierungskosten für radioaktiv verseuchte Sachen, Mehrkosten durch Preissteigerungen nach Eintritt des Versicherungsfalles und durch Technologiefortschritt.

Was ist neben dem Gebäude noch alles versichert?

Abgesichert sind die in der Police bezeichneten Gebäude, deren Gebäudebestandteile, deren Gebäudezubehör und Terrassen auf dem in der Police bezeichneten Versicherungsgrundstück, die unmittelbar an das Gebäude anschließen. Diese versicherten Sachen finden Sie in den VGB (Allgemeine Wohngebäude-Versicherungsbedingungen).

Gebäudebestandteile

Es gilt die allgemeine Auffassung, dass ein Gebäude ein mit dem Erdboden verbundenes Bauwerk ist, das von Menschen betreten werden kann und dazu geeignet und bestimmt ist, gegen äußere Einflüsse Schutz zu gewähren.

Gebäudebestandteile können beispielsweise Türen, Fenster, Balkone, Schwimmbecken im Innenbereich des Gebäudes, Einbruchmeldeanlagen und Tapeten.

Von Gebäudezubehör spricht man, wenn es sich um bewegliche Sachen handelt, auch wenn es im Einzelfall mit dem Gebäude verbunden ist. In der Regel grenzt sich das Gebäudezubehör von den Bestandteilen eines Gebäudes dadurch ab, das das Zubehör entfernt werden kann, ohne das Haus in seinem Gebäudewesen oder Wert zu verändern.

Das Gebäudezubehör (zum Beispiel Klingelanlagen, Briefkastenanlagen, Müllboxen) gilt als mitversichert, wenn es sich im Wohngebäude befindet oder außen angebracht ist und für die Instandhaltung des versicherten Hauses oder Zweckbestimmung der Immobilie (beim Wohngebäude ist es das wohnen) dient.

Grundstücksbestandteile sind mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks fest verbunden. Nach den Bedingungen sind nur Terrassen, die sich auf dem versicherten Grundstück befinden, mitversichert. Andere Grundstücksbestandteile wie zum Beispiel Carports, Gewächshäuser, Pool, Sauna, Zäune und Hundehütten können durch eine besondere Vereinbarung mit dem Versicherer mitversichert werden. Melden Sie sich bei uns. Wir finden einen Anbieter mit einer guten Lösung.

Was kostet eine Wohngebäudeversicherung pro Jahr?

Die Beiträge für eine Wohngebäudeversicherung hängen in erster Linie von folgenden Voraussetzungen ab:

  • Handelt es sich um ein Fertighaus?
  • Ist das Dach hart (zum Beispiel Dachziegel) oder weich (zum Beispiel Reet
  • Wie groß ist die Wohnfläche und welche Bauartklasse liegt vor?
  • Werrt1914
  • Bei einem älteren Objekt die durchgeführten Sanierungen
  • Die Wahl des Versicherungsschutzes und
  • die Anzahl der Vorschäden.

Wenn Sie keinen Wert1914 haben, können Sie diesen durch unseren Vergleichsrechner auch online berechnen lassen. Dazu benötigen Sie neben den allgemeinen Daten (Dachart, Geschosse, Keller) die Merkmale Ihrer Ausstattung (hochwertig oder durchschnittlich). Um Ihr Wohngebäude zu schützen, sollten Sie regelmäßig prüfen, ob der Versicherungswert noch aktuell ist. Im Zweifelsfall hilft Ihnen hier ein spezialisierter Versicherungsmakler.

Wie kann man den Wert der Gebäudeversicherung berechnen?

Die Wertberechnung des Wohngebäudes ist sicherlich entscheidend, damit die Versicherung im Schadensfall richtig leistet. Liegt eine Unterversicherung vor, kann es für den Eigentümer finanziell schmerzhaft werden.

Aus diesem Grund sollte man von Anfang darauf achten, dass Versicherungswert immer ausreichend ist, einen Wiederaufbau des Gebäudes zu jedem Zeitpunkt zu finanzieren. Die gängigsten Methoden für die Wertermittlung ist der Wert 1914 und das Wohnflächenmodell.

In unserem Wohngebäudeversicherung Rechner gilt als Wohnfläche die Grundfläche alle Gebäuderäume, die zu Wohnzwecken oder Hobbyzwecken genutzt werden (kein Abzug für Dachschrägen). Nicht zu berücksichtigen sind Treppen, Balkone, Loggien und Terrassen sowie Räume im Keller und Speicherräume, die nicht Wohnzwecken oder Hobbyzwecken genutzt werden.

  • Beim Wohnflächenmodell wird der Beitrag (Prämie) für den Qm Wohnfläche ermittelt und anschließend mit deren Anzahl sowie einen Anpassungsfaktor multipliziert. Auf der sicheren Seite ist man bei einem Gutachten.
  • Beim Wert1914 berechnen die Wohngebäudeversicherungen den Versicherungswert auf Basis des Gebäudewertes aus dem Jahr 1914 und multiplizieren diesen mit dem aktuellen Baukostenindex, um den aktuellen Neuwert, zum Beispiel im Jahr 2023, zu ermitteln.

Welche Wohngebäudeversicherungen befinden sich im Vergleich?

In unserem Wohngebäudeversicherung Vergleich finden Sie unter anderem Testsieger aus Stiftung Warentest (Finanztest) und anderen Tests und Ratings. Wenn Sie die Wohngebäudeversicherung online berechnen, dann finden Sie momentan folgende Versicherer:

  • Janitos Versicherung AG
  • InterRisk Versicherungs-AG
  • Rhion Digital
  • Häger Versicherungsverein a.G.
  • Ostfriesische Versicherungsbörse
  • NV-Versicherungen VVaG
  • Konzept & Marketing GmbH
  • Gothaer Versicherungen
  • Domcura AG
  • Alte Leipziger
  • Adam Riese GmbH

Was für Versicherungen braucht man für ein Haus?

Die wichtigste Hausversicherung ist für viele Kunden die Gebäudeversicherung. Aber es ergeben sich genug Konstellationen, die aufzeigen, dass man sein Haus gegen wesentlich mehr Risiken versichern sollte.

Gebäudeversicherung

Alle wichtige Informationen über die Gebäudeversicherung finden Sie sehr gut auf dieser Website.

Glasversicherung

Mit einem Baustein können Sie in den meisten Versicherungen die Gebäudeverglasung und Mobiliarverglasung inklusive Glaskeramikkochflächen in Ihrem Haus versichern.

Grundbesitzerhaftpflicht

Die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung. Diese Haftpflicht ist für Immobilienbesitzer konzeptioniert. Mit dieser Versicherung werden Schäden abgewickelt, die dritten Personen auf dem versicherten Grundstück entstehen können.

Da der Besitzer einer Immobilie für die Verkehrssicherungspflichten zuständig ist und er keine 24 Stunden am Tag das Grundstück samt Gebäude beaufsichtigen kann, kommt man nicht um diese Absicherung herum.

In der Regel ist der Schutz für ein Einfamilienhaus in einer privaten Haftpflichtversicherung vorhanden. Alle andere sollten sich um eine Grundbesitzerhaftpflicht kümmern. Erst Recht, wenn man bedenkt, dass man diese Versicherung relativ kleine Beiträge zahlt.

Gewässerschadenhaftpflicht

Unfälle durch Öl sind zwar sehr selten, dafür aber relativ teuer. Ein solcher Schaden ohne Gewässerschadenhaftpflicht kann einen Immobilienbesitzer leicht ruinieren. Nach den Regeln im Wasserhaushaltsgesetz haftet der Besitzer sogar, wenn ihn überhaupt kein Verschulden trifft. Dies nennt man Gefährdungshaftung.

Für Besitzer eines Eigenheims mit Öltank reicht in vielen Fällen schon eine Privathaftpflicht aus. Viele Tarife versichern dieses Risiko auch mit unterirdischen Öltank ab. Hier sollte man auch genau auf die Versicherungssummen in dem Tarif achten.

Selten bezahlt man für eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung mehr als 50 Euro Beitrag jährlich. Schon aus diesem Grund sollte man über eine eigenständige Versicherung ernsthaft nachdenken.

Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie Mieter in Ihrer Immobilie oder Immobilien haben, dann sollten Sie an eine Vermieterrechtsschutzversicherung denken. Diese Versicherung dient der Durchsetzung berechtigter Rechtsstreitigkeiten gegen die Mieter. Der Versicherungsschutz umfasst beispielsweise die Übernahme der Kosten für Rechtsanwälte, Gutachter und Gerichtskosten, die im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten aus Mietverhältnissen entstanden sind.

Photovoltaik-Versicherung

Eine Photovoltaikanlage kann mitversichert werden. Hierzu kann im Vergleich der Punkt „Ist mit dem Objekt eine Photovoltaikanlage verbunden?“ Diese Abfrage dient der Risikoeinschätzung und der Beitragskalkulation. Es wird keine Photovoltaik Versicherung beantragt. Dies können Sie später im PDF mit den Leistungen nachlesen.

Beachten sollte man, dass wenn der Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung die Photovoltaikanlage mitversichert, dass hier nur die Risiken der Hauptversicherung enthalten sind. Dies können dann Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Naturgefahren sein. Innere Betriebsschäden der Anlage sollte durch ein separate Photovoltaikversicherung abgesichert werden.

Solaranlage-Versicherung

Für die klassischen Gefahren (Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel) besteht in der Wohngebäudeversicherung Schutz für Solarthermieanlagen zur Warmwassergewinnung wenn folgenden Voraussetzungen beachtet werden:

  • Bei der Gebäudewertermittlung über den Wertermittlungsbogen des GDV muss die Solaranlage berücksichtigt werden und wird üblicherweise mit 6 Mark je qm Wohnfläche in den 1914 Wert des Gebäudes einkalkuliert.
  • Wird eine andere Wertermittlung durchgeführt (Neubaupreis oder Gutachten) muss darauf geachtet werden, dass der Preis der Anlage zum reinen Gebäudewert addiert und im Gesamtwert berücksichtigt ist.

Bauversicherungen

Befindet sich das Wohngebäude noch in der Bauphasen, sollte man sich die Versicherungen Bauherrenhaftpflichtversicherung, Bauleistungsversicherung und Feuerrohbauversicherung anschauen. Die Feuerrohbauversicherung deckt das Risiko Feuer während der Neubauphase.

Wenn Sie mehr Informationen zu den verschiedenen Hausversicherungen benötigen, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Auch wenn Sie Fragen zum Wechseln oder kündigen einer Wohngebäudeversicherung haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Für eine unverbindliche Wohngebäudeversicherung Beratung empfehlen wir Ihnen, unsere Experten zwischen 09.00 bis 17.00 Uhr anzurufen.

Fragen zur Wohngebäudeversicherung:

Hier findest du einen Überblick über die wichtigsten Fragen zur Wohngebäudeversicherung. Dieser Bereich soll als Ratgeber dienen.

Warum wird die Wohngebäudeversicherung jedes Jahr teurer?

Es gibt keine Regel, dass Wohngebäudeversicherungen jedes Jahr teurer werden. In der Realität ist es auch nicht der Fall. Leider werden sich die Kunden aber in Zukunft immer öfter auf eine Beitragserhöhung einstellen. Warum ist das aber so?

Die Verträge im Bereich der Wohngebäudeversicherungen sind an den Baupreisindex gebunden und müssen deshalb steigende Preis für Baumaterialien einpreisen. Die meisten neuen Verträge sind an eine Prämienanpassungsklausel gekoppelt. Diese Klausel ermöglicht es der Versicherung, erhöhte Aufwendungen für die Regulierung von Wohngebäudeschäden an die Kunden weitergeben.

Aus diesem Grund ist in Zeiten hoher Inflationsraten eine Erhöhung der Beiträge in zweistelliger Prozent-Höhe nicht selten. Um diese Prämienerhöhungen bezahlbar zu machen, lohnt sich eine höhere Selbstbeteiligung.

Was man als erstes machen sollte, ist die Überprüfung der bestehenden Gebäudeversicherung. In vielen Fällen kann es sich lohnen, die Wohngebäudeversicherung zu wechseln, weil der Beitrag und die Leistungen bei anderem Versicherer deutlich besser ist.

Was ist der Unterschied zwischen Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung?

Als erstes muss man festhalten, dass beide Versicherungen einen Versicherungsschutz gegen dieselben Gefahren und Risiken bieten. Darunter sind Brand, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Elementarschäden.

Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung

Nur die versicherten Sachen sind unterschiedlich. Während in der Wohngebäudeversicherung das Haus selbst und alle damit verbundenen Bestandteile versichert, schützt die Hausratversicherung das Inventar beziehungsweise Hausrat einer Wohnung oder eines Hauses. Damit sind alle beweglichen Gegenstände und Sachen gemeint, die sich im Haushalt befinden.

Häufig kommt es bei einem Schaden zu Diskussionen, ob dieser von der Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung bezahlt wird. Ein bekanntes Beispiel ist der versicherte Schaden an einer Küche.

Ist die Küche eine Einbauküche zählt sie zum Haus, wenn sie entweder in der Planung des Baus einbezogen oder diese aus nicht industriell vorgefertigten Teilen raumspezifisch angefertigt wurde. Damit müsste man diesen Schaden dem Wohngebäudeversicherer melden.

Die Hausratversicherung ist für den Schaden zuständig, wenn es sich um eine Anbauküche handelt. Anbauküchen werden in Serie produziert und sind nicht individuell für das Gebäude gefertigt. Diese Küchen zählen zum Hausrat, selbst wenn sie mit einem großen Aufwand an die Verhältnisse des Gebäudes angepasst werden müssen.

Was sollten Sie im Schadenfall tun?

1. Dokumentation: Sobald es sicher ist, sollten Sie Fotos oder Videos vom Schaden machen. Dies wird als Schadensbeweis dienen und der Versicherung helfen, den Umfang des Schadens zu bestimmen.
2. Versicherung kontaktieren: Sie sollten so schnell wie möglich Ihre Wohngebäudeversicherung kontaktieren und den Schaden melden. Sie sollten alle relevanten Informationen bereithalten, einschließlich der Versicherungsscheinnummer, des genauen Datums und der Uhrzeit des Vorfalls sowie einer Beschreibung dessen, was passiert ist.
3. Schadenprotokoll erstellen: Es ist hilfreich, ein detailliertes Protokoll des Schadens zu erstellen, einschließlich einer Liste aller beschädigten Gegenstände und deren geschätztem Wert.
4. Rechnungen aufbewahren: Sie sollten alle Rechnungen und Quittungen für Reparaturen und Ersatzkäufe aufbewahren, da die Versicherung diese zur Erstattung benötigt.
5. Rechte und Pflichten: Sie sollten sich über Ihre Rechte und Pflichten im Rahmen Ihrer Versicherungspolice informieren. Dies wird Ihnen helfen zu verstehen, welche Kosten gedeckt sind und welche nicht.

Unser Services

Wir sind nicht nur Experte im Bereich der Wohngebäudeversicherung. Als Versicherungsmakler sind wir Ansprechpartner für alle Produkte beim Thema Vorsorge, Gesundheit und Versicherungen.

Privatkunden und Unternehmen erhalten von uns alle benötigten Informationen zur Kfz-Versicherung für Ihr Auto, Berufsunfähigkeitsversicherung, Riester-Rente, Krankenversicherung und Altersvorsorge, Private Unfallversicherung, Haftpflicht oder Risikolebensversicherung.

Gerne sind wir Ihr Ratgeber und geben Ihnen einen kompletten Überblick. Wenn Sie mehr Informationen über die Wohngebäudeversicherung möchten, folgen Sie uns auf Youtube. Hier veröffentlichen wir regelmäßig News und Tipps.

Mit der App Simplr stellen wir einen Versicherungsmanager als weiteren Service zur Verfügung, mit Sie online jedes Dokument zu Ihrer Absicherung im Internet abrufen können. Sie können Ihre weiteren Verträge einpflegen und Daten ändern.