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Wohngebäudeversicherung
Wohngebäudeversicherung

Selbst die solidesten vier Wände sind zahlreichen unberechenbaren Gefahren aussetzt: Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasserschaden, Rohrbruch, Sturm und Hagel. Ausnahmslos Ereignisse mit harten finanziellen Konsequenzen - von teuren Reparaturarbeiten bis hin zum Verlust des Gebäudes. Wohngebäude oder überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Wohn- und Geschäftsgebäude lassen sich umfassend gegen diese Schäden absichern.

Eine Wohngebäudeversicherung schützt das Haus, Nebengebäude und Garage sowie verschiedene Einbauten wie Einbauschränke, festverlegte Fußbodenbeläge, sanitäre Installationen, Zentralheizungsanlagen und elektrische Anlagen vor den finanziellen Folgen der Schäden, die durch Feuer, Blitzschlag, Explosion oder Hagel verursacht wurden. Beinhaltet sind dabei auch die Aufräumkosten, die bei Bränden gehörig zu Buche schlagen. Eingeschlossen werden sollten auch Schäden durch Leitungswasser und Sturm.

Das gibt's doch gar nicht: Ein Unglück kommt selten allein - der Brand des eigenen Häuschens, verursacht durch die Explosion einer Gasleitung, ist für die Familie der erste Schicksalsschlag. Nachdem für Wohn- und Versorgungsprobleme Übergangslösungen gefunden sind, kommt der nächste Schock: Die Aufräumkosten für die Trümmer erreichen utopische Höhen, weil ein abgebranntes Wohnhaus komplett als Sondermüll deklariert wird.

Bestandteil der "Verbundenen Wohngebäudeversicherung" ist auch eine Rohbau-Feuerversicherung, die bei den meisten Gesellschaften prämienfrei für 12 Monate angeboten wird. Bei einigen Unternehmen kann man darüber hinaus noch Versicherungsschutz gegen weitere Elementarschäden wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung und Erdrutsch sowie gegen Lawinen und Schneedruck abdecken. Diese Elementarschadenversicherung ist als Zusatz zur Wohngebäudeversicherung erhältlich.

Bis zum 30. Juni 1994 bestand Versicherungspflicht für Wohngebäude. Heute hat man Entscheidungsfreiheit, ob man ein Wohn- oder Geschäftshaus versichert, oder nicht. Die Versicherungssumme wird bei einem Neubau entsprechend der Gesamtbaukosten bestimmt. Bei bestehenden Verträgen, die bereits vor mehreren Jahren abgeschlossen wurden, sind Schäden durch Aufräumungs- und Abbruchkosten völlig unzureichend versichert. Oft fehlt bei älteren Verträgen auch der Versicherungsschutz gegen Schäden bei Leitungswasser, Sturm, Hagel und insbesondere Überschwemmungen.

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